Allgemein
Fußballschule PINZGAU
Stand: 20.05.2022
Es gelten die „AGB“ und die „Datenschutzerklärung“ von Fußballschule PINZGAU.
Fußballschule PINZGAU die zur persönlichen Entwicklung unterstützen und fördern von Kindern und Jugendlichen für professionelle Fußballtraining gegründet wurde.
Teilnahmegebühr
-
Die Teilnahmegebühr ist pro Kind und je nach Standort und Umfang des Leistungsangebots.
-
Einzelne Tage können nicht gebucht werden.
​
Haftung
-
Die Teilnahme an den Fussballcamps von Fußballschule PINZGAU erfolgt auf eigene Gefahr.
-
Für Unfälle und Erkrankungen während den Veranstaltungen im -und außerhalb des Camps, übernimmt Fußballschule PINZGAU keine Haftung.
-
Des Weiteren wird mit der Anmeldung bestätigt, dass das teilnehmende Kind körperlich gesund und sportlich belastbar ist. Verursachte Schäden durch den Teilnehmer, im Rahmen der Veranstaltung, haften die Erziehungsberechtigten.
-
Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.
-
Bei unerlaubten und ordnungswidrigen Verhalten des Teilnehmers, haften weder Betreuer, Leiter Helfer, noch Mitarbeiter von Fußballschule PINZGAU.
-
Für alle Wertgegenstände, bei Diebstahl, Verlust etc. wird keine Haftung übernommen.
Anmeldung und Anmeldebestätigung
-
Als Anmeldung gilt die Abgabe des Online Anmeldeformulars und die Überweisung der zugesandten Rechnung via E-Mail oder WhatsApp.
-
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm ausgewiesene Rechnung binnen 7 Arbeitstagen, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart wurde, nach Erhalt zu begleichen.
-
Die Anmeldefrist ist 28 Tag vor Beginn des Camps – Für die Anmeldung benutzen Sie bitte unser Online Anmeldeformular.
Bringen und Abholen der Kinder
-
Bitte die Kinder pünktlich mind. 15 Minuten vor dem Training und 15 Minuten nach dem Training abholen.
-
Wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen darf, bitten wir um mündliche/schriftliche Bestätigung eines Erziehungsberechtigten.
Allergien/Unverträglichkeiten/Gesundheit
-
Wir bitten Sie uns über diverse Krankheiten, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder Medikamentenbedarf frühzeitig zu informieren. Die Informationen müssen direkt bei der Anmeldung angegeben werden.
Stornobedingungen
-
Nach Einzahlung der Rechnung ist keine Stornierung mehr möglich.
Ausnahme: Im Krankheitsfall wird der Beitrag (abzüglich € 50,-) für die Trainingsausrüstung zur Gänze rückerstattet. Bedingung – eine ärztliche Bestätigung muss vorgelegt werden.
Ausfall des Camps
-
Muss das Camp, aufgrund von Covid-19 abgesagt werden, wird der Betrag (abzüglich € 50,-) für die Trainingsausrüstung zur Gänze rückerstattet. Dei bezahlte Trainingsausrüstung kann jederzeit abgeholt werden oder kostenpflichtig per Post versendet werden.
Vertragslaufzeit
-
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der Umfang des Leistungsangebots/Dienstleistung und ist gesondert im jeweiligen Vertrag festgelegt. Es besteht die Möglichkeit gem. Konsumentenschutzgesetz innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss des Vertrages ohne Angaben von Gründen von diesem zurückzutreten. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Onlineanmeldung.
Betreuung
-
Die Betreuung bzw. die Aufsichtspflicht der Kinder richtet sich nach dem Niederösterreichisches Jugendschutzgesetz Salzburger Jugendschutzgesetz www.land-salzburg.gv.at
Fotos & Videos
-
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Bild,- Videomaterialien, die während der Camps produziert werden, für Werbezwecke uneingeschränkt genutzt werden darf.
Covid 19
-
Unser Covid Präventionskonzept wird laufend adaptiert und an die geltenden Bestimmungen der österreichischen Bundesregierung angepasst!
-
Bitte beachten Sie, dass wir als Betreiber dafür Sorge zu tragen haben, deshalb bitte wir alle die Abstands- Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Zu den aktuellen Maßnahmen << HIER <<
AGB
I. GELTUNGSBEREICH
(1) Fußballschule PINZGAU betreibt ein Zentrum zur Förderung und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Fußballs.
(2) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Fußballschule PINZGAU und den Jugendlichen und Kindern, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fußballschule PINZGAU Anwendung.
II. UMFANG DER TÄTIGKEITEN
(1) Im Rahmen der Tätigkeiten werden Fördertrainings und Individualtrainings (Einzel,- Gruppen,- Athletik,- Torwarttraining, Spielerbetreuung, Fußballcamps, sowie Training für Vereine und Schulen abgehalten.
(2) Die Fußballcamps erstrecken sich ganz- oder halbtags über mehrere Tage. Hierfür gelten die jeweilen Teilnahmebedingungen für das Sommercamp.
(3) Das Training besteht je nach Buchung aus einer unterschiedlichen Anzahl von Trainingseinheiten ohne Verpflegung.
III. MINDESTANZAHL, TEILNEHMER
(1) An den Leistungen von Fußballschule PINZGAU können Kinder und Jugendliche von Vollendung des 5. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres teilnehmen.
(2) Bei einem Fußballcamp liegt die Mindestzahl der Teilnehmer bei 50 und beim Gruppentraining bei mindestens 9 Teilnehmern in einer Gruppe. Für den Fall, dass diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung im Falle eines Fußballcamps vier Wochen, im Falle eines Trainings eine Wochen vor der Veranstaltung nicht erreicht wird, so steht die Entscheidung über die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen von Fußballschule PINZGAU und es gilt § VII.
IV. ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG
(1) Für einen wirksamen Vertragsschluss bedarf es eines gesonderten Vertrages. Prospekte, Formulare, auch bezogen auf Anmeldungen, die Website von Fußballschule PINZGAU www.fspinzgau.at sowie eventuelle Kataloge stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar.
(2) Die Teilnehmer geben ein Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrages ab, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei ist die vollständige Angabe der im Anmeldeformular aufgeführten Einzelheiten zwingend erforderlich. Das Angebot ist dann an Fußballschule PINZGAU per Post an die Adresse:
Standort Saalfelden: Fußballschule PINZGAU, Christian Ziege & Mike Pilko, Lichtenbergstraße 11,
5760 Saalfelden am Steinernen Meer schriftlich zu übermitteln.
(3) Fußballschule PINZGAU wird ein abgegebenes Angebot auf Teilnahme einer Veranstaltung durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg übermitteln.
(4) Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich Fußballschule PINZGAU, die damit vereinbarten Veranstaltungen mit Maßgabe des mitvereinbarten Leistungspakets zu erbringen. Das Leistungspaket ist im Internet zur Website : „www.fspinzgau.at“ hinterlegt. Der Teilnehmer ist im Gegenzug dazu verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Vertrag, den Teilnahmebetrag nach Maßgabe der hier geregelten Modalitäten zu zahlen.
V. ZAHLUNG
Die Bezahlungen des Teilnehmers erfolgen mittels SEPA-Basislastschriftverfahren, nachdem durch den oder die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers von Fußballschule PINZGAU ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist. Am Fälligkeitstag erfolgt der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto, frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorankündigung (Pre-Notification). Die Frist für die Vorankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Teilnehmer, vertreten durch seine / seinen Erziehungsberechtigten, sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Teilnehmers, wenn dieser bzw. seine Erziehungsberechtigten oder deren Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten haben.
VI. RÜCKTRITT, INSBESONDERE KRANKHEITS- UND VERLETZUNGSFALL
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle des Rücktritts innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 % des Teilnahmebetrags inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
(3) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
(4) Im Verletzungs- oder Krankheitsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 50 % des Teilnahmebetrags. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch bei einem Training erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.
VII. ANNULLIERUNG VON VERANSTALTUNGEN
(1) Fußballschule PINZGAU ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl die Durchführung eines Trainings abzusagen. In diesem Fall vergütet Fußballschule PINZGAU binnen 14 Tagen den Teilnehmerbeitrag zurück, wobei Fußballschule PINZGAU jedoch zur Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch im Sinne von Abs. 3. berechtigt ist.
(2) Bei Nichterreichen der Ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III. 2. hat eine etwaige Annullierung eines Camps bis spätestens 14 Kalendertage, eines Trainings bis spätestens 10 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
(3) Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung des Teilnehmerbeitrags bleibt Fußballschule PINZGAU jedoch ein Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen.
VIII. VERLEGUNG EINZELNER TRAININGSEINHEITEN BEIM TRAINING
Fußballschule PINZGAU hat die Möglichkeit, einzelne Trainingseinheiten im Falle schlechter Witterung (insbesondere bei Regen, Schnee, Hagel, Sturm, Frost) auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen anderen Termin zu verlegen.
IX. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNG
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, über seine Erziehungsberechtigten kranken- und haftpflichtversichert zu sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung/Trainings noch auf dem Hin-/Rückweg durch Fußballschule PINZGAU kranken- oder haftpflichtversichert.
X. HAFTUNG
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des / der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z.B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
XI. AUSSCHLUSS
Fußballschule PINZGAU behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insbesondere bei Randalieren, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholkonsum, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln) von den Veranstaltungen auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebetrags ist in diesem Falle verwirkt.
XII. DATENSCHUTZ
(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden von Fußballschule PINZGAU unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Fußballschule PINZGAU ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
(2) Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(3) Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen von Fußballschule PINZGAU und von den mit dieser verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(4) Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen Telefon- und Mobilfunksowie die E-Mail-Adresse von Fußballschule PINZGAU und den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(5) Sofern die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Absatz (3) an die (gegenwärtig und künftig auf der Website „www.fspinzgau.at“ veröffentlichen oder über die in Absatz (6) genannte Kontaktadresse in Erfahrung zu bringenden) Sponsoren, Ausrüster und Partner von Fußballschule PINZGAU überlassen und diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Ein Widerruf ist durch die Erziehungsberechtigten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten.
(6) Die Kommunikationsdaten von Fußballschule PINZGAU lauten:
Standort Saalfelden: Fußballschule PINZGAU, Christian Zeige & Mike Pilko
XIII. RECHT AM EIGENEN BILD / DER EIGENEN STIMME
Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch Fußballschule PINZGAU für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von Fußballschule PINZGAU oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes / der Stimme in üblicher und angemessener Weise.
XIV. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
​
Covid 19
Stand 22.05.2022
​
Die Regeln im Überblick
​
• Wer sich krank fühlt, Symptome zeigt (z.Bsp. Husten) und allgemein nicht fit ist, sollte nicht ins Training kommen. Falls jemand Kontakt mit Verdachtsfällen des Virus hatte, oder an COVID-19 erkrankt, bitten wir darum, uns umgehend zu informieren.
• Eltern und Spieler/Innen sind selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
​
​
​
Da wir als Betreiber für die Einhaltung aller Maßnahmen Sorge zutragen haben, bitten wir alle darum, die Regeln einzuhalten. Wir appellieren generell auf die Eigenverantwortung aller Besucher!
Den Anordnungen des Organisationsteams bzw. Trainern ist unbedingt Folge zu leisten. Alle TrainerInnen, die noch nicht geimpft sind, sind ebenfalls getestet.